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Historie

Hier sehen Sie die historische Entwicklung der DKV Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V.

Ausblick

Seit nahezu 100 Jahren bemüht sich damit sowohl in Gestalt der alten Kontrollvereinigung von 1911, als auch heute als DKV – Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. eine freiwillige Selbstverwaltungsorganisation darum, die Verwendung geeigneter, genetisch hochwertiger Herkünfte zur Erhaltung und Verbesserung der Ertragsfähigkeit und Stabilität des Waldes zu fördern. Private Forstsaatgut- und Forstpflanzenwirtschaft und die öffentliche und private Forstwirtschaft arbeiten dabei auf einer gemeinsamen Plattform einvernehmlich und in die Zukunft gerichtet zum Wohle des deutschen Waldes zusammen. In einer Zeit, in der durch anthropogen bedingte Umwelteinflüsse und eine sich abzeichnende Klimaerwärmung die Stabilität unserer Waldbestände absehbar weiter abnehmen wird, kommt der Aufgabe der DKV auch in Zukunft eine erhebliche Bedeutung zu.

2005 DKV - Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V.

Im Rahmen eines Revisionsverfahrens des RAL, das auch durch die Änderungen des Forstvermehrungsgutgesetzes notwendig geworden war, beschloss die Mitgliederversammlung der DKV am 3. Februar 2005 in Kassel ein grundlegend überarbeitetes Satzungswerk und eine Umbenennung des Vereins in „DKV – Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V.“, um den Güteanspruch der DKV im Bereich des forstlichen Vermehrungsgutes auch im Namen deutlich werden zu lassen.

Dem Güteausschuss der DKV kommt dabei wie bisher die wichtige Aufgabe zu, aus einem durch das FoVG erweiterten Baumartenkatalog besonders hochwertige Erntevorkommen als Sonderherkünfte anzuerkennen.

Neben den gesetzlichen Baumarten nimmt sich die DKV – Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V. außerdem der Baumarten an, die durch das Forstvermehrungsgutgesetz nicht erfasst sind, wie Eibe, Feldulme,Schwarznuss oder Speierling und erkennt auch hier herausragende Erntebestände als Sonderherkünfte an. Für diese Baumarten bietet die DKV die einzige Herkunftskontrolle und Herkunftssicherung für genetisch hochwertiges Vermehrungsgut.

Seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 hat sich der Güteausschuss der DKV auch intensiv mit entsprechenden Erntebeständen in den neuen Bundesländern befasst und zwischenzeitlich auch hier flächendeckend hochwertige Erntebestände als Sonderherkünfte ausgeschieden.
Die Gesamtfläche der im Bundesgebiet durch die DKV anerkannten Herkünfte umfasst derzeit rd. 23.000 ha bei 43 verschiedenen Baumarten,
das sind 0,2 % der Bundeswaldfläche.

2003 Forstvermehrungsgutgesetz

Auch durch die im Jahr 2000 erfolgte Änderung der EU-Vorschriften und der als Folge notwendig gewordenen Verabschiedung des zum 01. Januar 2003 in Kraft getretenen, neuen Forstvermehrungsgutgesetzes sind die Aufgaben und die Bedeutung der Deutschen Kontrollvereinigung für forstliches Saat- und Pflanzgut e.V. nicht kleiner geworden – im Gegenteil. Ein Teil der bis dahin nicht dem Forstsaatgutrecht unterliegenden Baumarten, z.B. Vogelkirsche, Hainbuche, Robinie oder Moorbirke, ist in das Gesetz überführt werden. Die bei diesen Baumarten bisher ausgeschiedenen Kontrollzeichenherkünfte der Deutschen Kontrollvereinigung wurden, da sie i.d.R. die gesetzlichen Anforderungskriterien übertreffen, in Sonderherkünfte überführt.

1958 Deutsche Kontrollvereinigung für forstliches Saat- und Pflanzgut e.V.

Aus diesem Grunde schlossen sich eine Anzahl Forstsaatgut und Forstpflanzgut produzierender Betriebe anlässlich der Mitgliederversammlung des Deutschen Forstvereins in Hannover am 1. September 1958 zur Deutschen Kontrollvereinigung für forstliches Saat- und Pflanzgut e.V. zusammen.

Diese hatte es sich entsprechend ihrer Satzungsvorgaben zur Aufgabe gemacht, den Herkunftsgedanken für forstliches Saat- und Pflanzgut zu vertreten, Herkunftskontrollen durchzuführen, ein Herkunftszeichen zu errichten und auf Antrag an diejenigen Betriebe zu verleihen, die Endabnehmer beliefern.

1957 Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut

Nach dem zweiten Weltkrieg wurden die Bemühungen um die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Sicherstellung der Versorgung der Forstwirtschaft mit genetisch hochwertigem Vermehrungsgut fortgesetzt. In jahrelanger, gemeinsamer Arbeit von Forstwissenschaft und Forstpraxis und den einschlägigen Wirtschaftsverbänden wurde am 25. September 1957 vom Deutschen Bundestag das neue Gesetz über forstliches Saat- und Pflanzgut erlassen. Dem Gesetz unterlagen damals die Baumarten Weißtanne, Roterle, Sandbirke, Moorbirke, Rotbuche, Europäische und Japanische Lärche, Fichte, Sitkafichte, Weymouthskiefer, Kiefer, Pappel, Douglasie, Roteiche, Traubeneiche und Stieleiche. Erstmals wurde mit dem Gesetz der Begriff „Herkunftsgebiet“ für diese Baumarten eingeführt.

Es stellte sich in der Praxis allerdings sehr bald heraus, dass die Aufteilung in die großräumigen, oftmals mehrere Ländergrenzen überschneidenden Herkunftsgebiete doch nicht ausreichte. Innerhalb dieser großen, gesetzlich festgelegten Herkunftsgebiete gibt und gab es bei den meisten Baumarten auch einzelne, kleinräumlich abzugrenzende Herkünfte oder Einzelbestände, die sich aufgrund ihrer Wuchsleistung, Ausformung, Holzqualität, Widerstandsfähigkeit gegen schädigende Umwelteinflüsse, Krankheiten oder sonstigen Eigenschaften von den übrigen im gleichen Herkunftsgebiet vorhandenen Beständen abheben und diese in ihrer genetischen Qualität deutlich übertreffen. Vermehrungsgut dieser Herkünfte wird deshalb vom Waldbesitz auch bevorzugt nachgefragt.

Aufgrund des Forstsaatgutgesetzes konnte eine Ausscheidung solcher besonderen Herkünfte nicht vorgenommen werden, ebensowenig eine spezielle Herkunftskontrolle durch staatliche Kontrollorgane.
Wenn aber dem Bezieher solchen Vermehrungsgutes eine Gewährleistung der Herkunft geboten werden soll, blieb nur der Ausweg, eine Sonderkontrolle auf freiwilliger Basis einzuführen.

1934

Mit Erlass des Forstlichen Artgesetzes am 13. Dezember 1934 wurde die Arbeit des Hauptausschusses in gesetzliche Regelungen überführt, seine auf freiwilliger Basis bestehende Existenz damit überflüssig.

1924

1924 wurde der Hauptausschuss für forstliche Saatgutanerkennung gegründet mit Ortsausschüssen als Untergliederungen in den deutschen Ländern und Provinzen. Diese unter Beteiligung des staatlichen, kommunalen und privaten Waldbesitzes, der forstlichen Wissenschaft und Forschung und der privaten Forstsaatgut- und Pflanzenbetriebe gebildeten Ausschüsse waren auf freiwilliger Basis tätig. Sie hatten es sich zur Aufgabe gemacht, einwandfreie Erntebestände der wichtigsten Wirtschaftsholzarten anzuerkennen und den Waldbesitz über genetische Fragen, vor allem die Verwendung geeigneter Herkünfte bei Anbau im eigenen Wald, aufzuklären.

1911

Kontrollvereinigung 1911
Mit dem sich allmählich vollziehenden Umdenken in der Herkunftsfrage beschloss der Deutsche Forstwirtschaftsrat im Jahr 1906 einen Verzicht auf die Einfuhr jeglichen Forstsaatgutes aus dem Ausland. Auf Initiative des Privatklengenbesitzers Dr. SCHOTT schlossen sich die führenden Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe im Jahr 1911 zu einer Kontrollvereinigung zusammen. Die Mitglieder dieser Kontrollvereinigung gewährleisteten den Käufern von Forstsamen und Forstpflanzen die Herkunft des von ihnen abgegebenen Materials aus deutschen Beständen.
Da aber das Bestandesgefüge des deutschen Waldes schon weitgehend auch fruktifizierende Glieder fremder Herkünfte enthielt, konnte zunächst nicht gesichert werden, dass das damalige Kontrollzeichensaat- und Pflanzgut nicht etwa aus Erntebeständen stammte, die zwar im Inland aufgewachsen, aber aus fremdländischem Saatgut begründet waren.

Hauptausschuss für forstliche Saatgutanerkennung
Aus dieser Unsicherheit heraus wuchs die Erkenntnis, dass eine Sicherheit für die Herkunft genetisch einwandfreien Saatgutes nur durch eine Anerkennung von Erntebeständen gegeben werden kann, wobei allerdings die Kenntnis der genetischen Voraussetzungen hierfür zur damaligen Zeit noch in den allerersten Anfängen steckte.

1910

ENDRES in München, wohl einer der profiliertesten Hochschullehrer aus der Zeit vor dem ersten Weltkrieg, erklärte schließlich 1910 auf einer Forstvereinstagung: „Ich halte diese Samenfragen für die wichtigsten der ganzen Forstwirtschaft“. Er wies darauf hin, dass von den im Samen schlummernden Eigenschaften Massen- und Wertleistung sowie Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüsse und Krankheiten abhängen, und zwar für Zeiträume, die zwischen 100 und 200 Jahren liegen.

1904

Dem Deutschen Dr. Peter SCHOTT, dem Österreicher Adolf CIESLAR und dem Schweizer Adolf ENGLER gebührt der Verdienst, mit ihren Veröffentlichungen im forstlichen Schrifttum in den Jahren 1904 bis 1907 die forstliche Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisiert zu haben.

1901

Noch 1901 lehnte Heinrich MAYR in München in der Allgemeinen Forst- und Jagdzeitung die Bedeutung der Herkunft für das Gedeihen der Baumarten ab, obwohl inzwischen interessante Ergebnisse forstlicher Herkunftsversuche in Deutschland, Österreich und der Schweiz in der Fachpresse veröffentlicht waren.

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