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Herkunftssicherung für DKV-Sonderherkünfte wird ab 2026 verpflichtend

DKV - Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V.

Herkunftssicherung für DKV-Sonderherkünfte wird ab 2026 verpflichtend

 Mit Beginn der neuen Erntesaison informiert die DKV – Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut über eine wichtige Neuerung: Ab dem Jahr 2026 müssen Ernten von DKV-Sonderherkünften grundsätzlich herkunftsgesichert sein.

Die Herkunftssicherung erfolgt über anerkannte Systeme, die mithilfe von Rückstellproben eine eindeutige Identifizierung der genetischen Herkunft des Vermehrungsgutes ermöglichen. Damit wird ein weiterer Schritt hin zu mehr Sicherheit im Produktionsprozess für DKV-Vermehrungsgut vollzogen.

Die bestehenden DKV-Kriterien sowie das etablierte Anerkennungsverfahren gewährleisten bereits heute eine hohe Qualität und waldbauliche Eignung der genetischen Herkünfte. Durch die zusätzliche Herkunftssicherung wird die Nachvollziehbarkeit nun weiter verbessert. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer profitieren davon, da ihnen hochwertiges Vermehrungsgut als Sonderherkunft angeboten werden kann, das sowohl genetisch geeignet als auch eindeutig rückverfolgbar ist.

Die DKV empfiehlt, bei Verjüngungsmaßnahmen nach Möglichkeit auf diese wertvollen Sonderherkünfte zurückzugreifen. Insbesondere bei Baumarten, die nicht unter das Forstvermehrungsgutgesetz fallen, sind durch die DKV zahlreiche vitale und qualitativ hochwertige Bestände als Sonderherkunft anerkannt worden.

Weitere Informationen sind auf der Website der DKV unter www.dkv-net.de

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