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Über uns

Die DKV ist ein privatrechtlicher Zusammenschluss bedeutender Forstsamen- und Forstpflanzenbetriebe, Waldbesitzer und Forstverwaltungen. Sie ist ein eingetragener Verein und verfolgt satzungsgemäß das gemeinnützige Ziel, den Herkunftsgedanken für forstliches Vermehrungsgut in der Bundesrepublik Deutschland zu fördern und zu vertreten. Sie dient damit im Einklang mit der von der UNCED-Konferenz in Rio im Jahr 1992 verabschiedeten Agenda 21 einer nachhaltigen Entwicklung der Forstwirtschaft und trägt dazu bei, durch die Verwendung genetisch hochwertigen Vermehrungsgutes die Ertragsfähigkeit und die Stabilität der Waldbestände zu erhalten und zu verbessern.

Zur Verbreitung und stärkeren Beachtung des Herkunftsgedankens widmet sich die DKV der Auswahl, Registrierung, Verwendung und Kontrolle von besonders hochwertigen Sonderherkünften für alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer. Unser Auswahl- und Kontrollsystem erfüllt die Vorgaben des RAL e.V., so dass die DKV ein RAL-Gütezeichen als Ausdruck der hohen Anforderungen führen darf. Unsere Mitglieder unterwerfen sich freiwillig den Güte- und Prüfbestimmungen und einer externen Überwachung durch unsere Kontrollbeauftragten.

Was sind Sonderherkünfte?

Für alle forstlich relevanten Waldbaumarten werden durch den Güteausschuss der DKV genetisch besonders wertvoll erscheinende Erntebestände als Sonderherkunft anerkannt und diese mit einen gebietstypischen Namen versehen (z.B. Fichte „Sonderherkunft Westerhof“, Europäische Lärche „Sonderherkunft Schlitz“ u.a.). Das aus diesen Beständen gewonnene Vermehrungsgut erhält mit der DKV-Anerkennung ein unverwechselbares, wettbewerbsrechtlich geschütztes RAL-Gütesiegel, was dem Verbraucher herkunftsgesichertes und hochwertiges Vermehrungsgut garantiert.

Stieleiche Sonderherkunft „Harsefeld“

Die Auswahl der Bestände erfolgt in der Regel nach phänotypischen Gesichtspunkten. Die von der DKV an die Erntebestände gestellten Anforderungen liegen deutlich über den gesetzlichen Mindestnormen des Forstvermehrungsgutgesetzes. Bei den Baumarten, die nicht dem Forstvermehrungsgutgesetz unterliegen (z.B. Elsbeere, Hickory, Schwarznuss), hat die DKV im Anhalt an die gesetzlichen Normen und in Zusammenarbeit mit den Länderinstitutionen für Forstpflanzenzüchtung eigene Qualitäts- und Anerkennungsrichtlinien erarbeitet und wendet diese bei der Anerkennung an. Für diese Baumarten ist die Verleihung des Prädikates „Sonderherkunft“ das einzige nach objektiven Kriterien erfolgende Anerkennungsverfahren in Deutschland.

Anerkannte Sonderherkünfte werden in einem bestandesweise geführten Register zusammengefasst, das sowohl den Mitgliedern der Gütegemeinschaft, als auch den amtlichen Zulassungsstellen der Landesforstverwaltungen und interessierten Waldbesitzern oder sonstigen Abnehmern von forstlichem Vermehrungsgut zur Verfügung steht. Das Register der anerkannten Sonderherkünfte wird auf unserer Homepage veröffentlicht ( siehe hier).

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