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DKV - Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut e.V.

Herkunftssicherung für DKV-Sonderherkünfte wird ab 2026 verpflichtend

 Mit Beginn der neuen Erntesaison informiert die DKV – Gütegemeinschaft für forstliches Vermehrungsgut über eine wichtige Neuerung: Ab dem Jahr 2026 müssen Ernten von DKV-Sonderherkünften grundsätzlich herkunftsgesichert sein. Die Herkunftssicherung erfolgt über anerkannte Systeme, die mithilfe von Rückstellproben eine eindeutige Identifizierung der genetischen Herkunft des Vermehrungsgutes ermöglichen. Damit wird ein weiterer Schritt hin zu mehr …

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